Ein Bild kann eine archäologische Aussage genauso stark prägen wie ein ganzer Absatz Text — manchmal stärker. Diese Seite legt offen, wie wir zwischen tatsächlichen Fundfotos, künstlerischen Rekonstruktionen und rein illustrativen Bildern unterscheiden, welche Bildrechte wir beachten und wie wir mit Unsicherheiten in Bildern umgehen.
Kurz erklärt
Wir kennzeichnen jedes verwendete Bild eindeutig als eine von drei Kategorien: Fundfoto (zeigt den tatsächlichen archäologischen Befund), Rekonstruktion (zeigt eine fachlich begründete, aber teils hypothetische Ergänzung fehlender Teile) oder Illustration (dient rein der Veranschaulichung, ohne Anspruch auf archäologische Genauigkeit). Für jede Rekonstruktion nennen wir nach Möglichkeit Grundlage und Unsicherheitsgrad; für jedes Bild klären wir Rechte und Nennung, bevor es veröffentlicht wird.
Fundfoto, Rekonstruktion, Illustration
Ein Fundfoto zeigt den tatsächlichen archäologischen Befund, so wie er ausgegraben oder heute erhalten ist. Eine Rekonstruktion — ob als Zeichnung, 3D-Modell oder physisches Modell — ergänzt fehlende oder zerstörte Teile eines Bauwerks anhand von Vergleichsbeispielen, Fachwissen und begründeter Interpretation; sie ist damit teils hypothetisch, auch wenn sie auf soliden Grundlagen beruht. Eine Illustration dient rein der Veranschaulichung eines Sachverhalts — etwa eine schematische Karte oder ein vereinfachtes Diagramm — ohne den Anspruch, ein konkretes historisches Aussehen wiederzugeben. Alle drei Kategorien haben ihren berechtigten Platz in unseren Beiträgen, müssen aber für Leser:innen klar unterscheidbar sein.
Kennzeichnung von Rekonstruktionen
Bei jeder verwendeten Rekonstruktion geben wir nach Möglichkeit an, worauf sie beruht — etwa vergleichbare, besser erhaltene Bauwerke derselben Kultur, archäologische Messdaten des vorhandenen Restbestands, oder schriftliche und bildliche Quellenbeschreibungen. Wo eine Rekonstruktion überwiegend hypothetisch ist, weisen wir das ausdrücklich aus, statt sie unkommentiert wie eine gesicherte Darstellung zu präsentieren. Dieser Grundsatz folgt denselben Prinzipien, die international unter anderem in der sogenannten London Charter für digitale Kulturerbe-Visualisierung festgehalten sind.
Bildrechte und Credits
Für jedes verwendete Bild klären wir vor Veröffentlichung die Nutzungsrechte und nennen die Quelle beziehungsweise Urheberschaft, wo dies rechtlich oder good practice erfordert. Bei Bildern, die Menschen zeigen — etwa heutige Nachfahrengemeinschaften vergangener Kulturen —, achten wir zusätzlich auf eine informierte Einwilligung der abgebildeten Personen, sofern uns diese Information vorliegt oder eingeholt werden kann.
Umgang mit Unsicherheit in Bildern
Wo eine Rekonstruktion mehrere fachlich vertretene, aber unterschiedliche Deutungen desselben Bauwerks zulässt, bemühen wir uns, das entweder direkt im Bild (etwa durch Kennzeichnung unsicherer Bauteile) oder in der Bildunterschrift kenntlich zu machen — statt eine einzelne Deutung unkommentiert als die einzig mögliche darzustellen.
Quellen und Weiterlesen
Entfällt. Diese Seite beschreibt einen internen redaktionellen Standard, keine externen archäologischen Sachverhalte.
Ergänzende Abbildungen
Objekte und Fundorte im Kontext



